Auftragsverarbeitungsvertrag

gemäß Art. 28 DSGVO — zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Vertrag-Pro).

1. Parteien

Auftragnehmer: Mahsum Demir — „Vertrag-Pro" (Anschrift siehe Impressum)
Auftraggeber: [wird beim Vertragsabschluss eingesetzt]

2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der Software „Vertrag-Pro" eingibt. Die Verarbeitung erfolgt während der gesamten Vertragslaufzeit und endet mit der Vertragsbeendigung gemäß § 4 der AGB.

3. Art und Zweck der Verarbeitung

Art: Speicherung, Anzeige, Sortierung, Filterung, PDF-Erzeugung und Versand-Vorbereitung von Daten zu Fahrzeugen, Kunden, Verträgen, Rechnungen, Stornierungen und Fahrer-Einsätzen.
Zweck: Bereitstellung der vereinbarten Funktionen der Software, Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner geschäftlichen Tätigkeit im Kfz-Handel.

4. Art der personenbezogenen Daten

5. Kategorien betroffener Personen

6. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

  1. Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten;
  2. alle eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
  3. geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Anhang zu treffen;
  4. den Auftraggeber bei Anfragen betroffener Personen und Datenschutzaufsicht zu unterstützen;
  5. Daten nach Beendigung des Vertrags innerhalb von 90 Tagen vollständig zu löschen oder — auf Wunsch des Auftraggebers — herauszugeben.

7. Technische und organisatorische Maßnahmen (Anhang)

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragnehmer setzt zur Erbringung der Leistung folgende Subunternehmer ein, denen der Auftraggeber mit Vertragsschluss zustimmt:

Eine Änderung der Unterauftragsverarbeiter wird dem Auftraggeber mit einer Frist von mindestens 30 Tagen mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Änderung als genehmigt.

9. Kontrollrechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann nach Vereinbarung — ohne Beeinträchtigung des laufenden Betriebs — die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen prüfen. Hierfür stellt der Auftragnehmer auf Anfrage einen aktuellen TOM-Stand zur Verfügung.

10. Mitteilung bei Verstößen

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bekannt werden.

11. Haftung

Für Schäden, die einer betroffenen Person aus einer datenschutzwidrigen oder den Bestimmungen dieses Vertrags zuwiderlaufenden Verarbeitung entstehen, ist der Auftragnehmer im Rahmen der Verschuldenshaftung gemäß Art. 82 DSGVO verantwortlich.

12. Beendigung & Schlussbestimmungen

Bei Beendigung des Hauptvertrags endet automatisch auch dieser Auftragsverarbeitungsvertrag. Daten werden gemäß § 9 DSGVO und § 6 dieser Vereinbarung gelöscht oder herausgegeben. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Diese Vereinbarung können Sie nach Vertragsabschluss als PDF mit beiden Unterschriften anfordern unter info@autolink-vertrag.com.
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